Das Brücker Stadtor
Zu den Befestigungen der Stadt gehörten zwei Tore, im Osten das Heidetor (später Berliner Tor genannt) und im Westen das Gällische resp. Belziger Tor. Es wird angenommen, dass das Heidetor ein hölzernes, die Straße überquerendes Torhaus war, welches mit Rohr oder Schindeln gedeckt war. Durch das Tor führte die Straße in Gestalt eines Knüppeldamms. Auch der Stadtgraben unterquerte dieses Bauwerk. Die Torflügel wurden mit beginnender Dunkelheit geschlossen. Im Torhaus lag die Wohnung des Torwächters, dazu Wachstuben und Arrestlokale.
In der Zeichnung des Landbaumeisters Dillich von 1622 ist am östlichen Ende der Stadt ein etwas größeres Gebäude erkennbar. Es könnte dieses Tor gewesen sein.
In einem Reisejournal von Carl Philipp Moritz aus dem Jahr 1785 wird das Heidetor wie folgt beschrieben: „Beim Eingang von Brück war noch eine Art von Tor, neben den Überbleibseln eines alten Bollwerks, womit diese Stadt vor der Erfindung des Schießpulvers befestigt gewesen sein mag.“
Es wurde 1834 abgerissen und durch zwei schlichte Pfeiler mit kurzen Mauerflügeln ersetzt.
Ein Stück weit vor dem Tor befand sich im späten Mittelalter noch eine Burg. Die Flurbezeichnungen „Schlossbusch“ bzw. „Schlossgärten“ verweisen darauf.
Eine Stadtmauer hat Brück nie besessen. Die weitere Befestigung der Altstadt zwischen den beiden genannten Toren bestand im Norden und Süden aus mit Planken versehenen Wallgräben (Hackgraben). Dies genügte, denn in Verbindung mit Sumpf und Moor, welche den Ort umgaben, stellten sie in den früheren Jahrhunderten einen ausreichenden Schutz dar.
Einwohner, welche das Bürgerrecht erworben hatten, bewohnten die Stadt innerhalb der beiden Tore. Die außerhalb der Tore in der Vorstadt siedelnden Leute wurden Schutzbürger genannt.